Forderungen und Sorgfaltspflichten

Forderungen und Sorgfaltspflichten

Profilverwendung
Es gehört zu den Forderungen, die an eine verantwortungsbewusste Schlüsseldienstführung gestellt werden, dass für die Anfertigung von Zylinderschlüsseln stets die dem Musterschlüssel genau entsprechenden Profile verwendet werden. Ist ein solcher Rohling nicht sofort greifbar, so ist keine Profilvereinfachung zu verarbeiten sondern der ordnungsgemäße Rohling zu beschaffen.

Profilvereinfachungen führen, insbesondere wenn sie in den Schließanlagenbereich fallen, zu vermeidbaren Sicherheitsverlusten und können Schäden verursachen.

Berechtigungs- bzw. Legitimationsausweise
(Sicherungsscheine, Sicherungskarten, Berechtigungsscheine, Schließanlagenbriefe, etc.)
Wenn anhand des vorgelegten Musterschlüssels deutlich wird oder sonst genau erkennbar ist, dass zu dem betreffenden Schloss ein Berechtigungs- bzw. Legitimationsausweis gehört, schneiden Sie den Schlüssel erst dann ein, wenn Ihnen das Dokument vom Kunden vorgelegt wird! Zu Schlüsselrohlingen, deren Schlüsselprofile in unseren Verkaufsunterlagen mit dem Zeichen (Rev) versehen sind, werden nach unserm Kenntnisstand vom Schlosshersteller grundsätzlich Berechtigungs- bzw. Legitimationsausweise ausgegeben. Wirken Sie bei Ihren Industriepartnern darauf hin, dass Schlüssel zu Schließzylindern mit Legitimationsausweis deutlich als solche gekennzeichnet werden und erfüllen Sie Ihre Sorgfaltspflichten.

Berechtigungs- bzw. Legitimationsnachweise
Das Führen von Berechtigungs-Nachweisen dokumentiert die dem Schlüsseldienst obliegende Sorgfaltspflicht und empfiehlt sich vor allem:
• wenn Ihres Erachtens für die Anfertigung von Ersatzschlüsseln Berechtigungsausweise vorliegen müssten

beim Anfertigen von
• Schlüsseln nach Schloss
• Tresorschlüsseln nach Schloss oder Muster
• Schlüsseln zu Schließanlagen
• und beim Öffnen von Wertbehältnissen

Kraftfahrzeugschlüssel
Lassen Sie sich vor Anfertigung eines Fahrzeugschlüssels den Kraftfahrzeugschein vorlegen. Jedem Fahrzeughalter ist verständlich, dass eine solche Maßnahme sowohl seiner eigenen als auch der allgemeinen Sicherheit dient.

Patentschutz auf Schlüssel
Soweit in Einzelfällen die Schlüsselrohlinge oder schließfertigen Schlüssel durch ein gültiges Patent geschützt sind, ist die Herstellung von Ersatz- und Zusatzschlüsseln beim Schutzrechtseigner monopolisiert, so dass der Schlüsseldienst lediglich die Funktion eines Verteilers hat oder vom Schutzrechtseigner zum Verarbeiten und/oder dem Verkauf der geschützten Materialien autorisiert ist. Patente gewähren indessen einen zeitlich begrenzten Monopolschutz, so dass nach deren Ablauf die Belieferung der Schlüsseldienste mit Rohlingen erfolgen kann, die diese selbst einschneiden. Nach Ablauf des Patentschutzes ist die Berechtigung zur Fertigung von Ersatz- und Zusatzschlüsseln nicht anders zu beurteilen als im Falle von Schließzylindern, insbesondere zu Schließanlagen, deren Schlüssel nie unter Patentschutz gestanden haben.
Deshalb favorisiert Börkey für die kundenfreundliche Verwaltung von Schließanlagen den Schließanlagenbrief, der es den Schlüsseldiensten ermöglicht, den Bedarf an Ersatz- und Zusatzschlüsseln rasch und zuverlässig zu decken. Schlüsseldienste, die mit zu Schließanlagen gehörenden Rohlingen beliefert wurden, sind zu besonderer Sorgfalt bei der Prüfung der Berechtigung des Bestellers von Ersatz- und Zusatzschlüsseln und zur Dokumentation der Lieferung im Schließanlagenbrief verpflichtet.

Schließunterlagen/Coden
Die im Besitz des Schlüsseldienstes befindlichen Schließunterlagen/Coden müssen unter Verschluss aufbewahrt werden und unter Kontrolle sein, wenn mit ihnen gearbeitet wird.